Der Boden, der Allen gehört statt Einigen.
Obwohl aller Grundbesitz aus früheren „Landnahmen“ stammt,
für die nichts bezahlt wurde, ist es rechtens, dass die meisten Menschen für
den Fleck Erde, auf dem sie leben, an einen anderen bezahlen müssen.
Im Booklet zur Ausstellung „Zürich West“ steht neben der
Jahreszahl 1867: „Grundeigentümer nutzten die Wohnungsnot schamlos aus, die
Quadratmeterpreise stiegen um fünfhundert Prozent.“ Und: „Um überleben zu
können, machten viele Frauen in Schlafzimmern Heimarbeit.“ Daneben ein Hinweis
auf die kommunalen Geschenke an die Privatindustrie: „Vieles stellte die Stadt der
Industrie zur Verfügung: neue Straßen, Kraftantriebe, ein Gaswerk.“ 1893 ging
es dann aufwärts: „Gemeinsam mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern
spürt die Stadt Entwicklungspotentiale auf.“ Solcher Gemeinsamkeiten hätte es
nie bedurft, wäre man früher klug geworden im Umgang mit Geld und Boden. Beispiel:
Hätte man den Boden der ehemaligen Wallanlagen in Zürich vor
rund 200 Jahren nicht verkauft, sondern nur verpachtet, könnte sich die Stadt
Zürich heute aus den Pachteinnahmen finanzieren und kein Züricher Bürger müsste
für das Leben in der Gemeinde Steuern zahlen.
Dieses einfache Beispiel (Quelle: Helmut Creutz) beschreibt
auch schon die Grundrezeptur einer Bodenrechtsreform, die ohne Enteignungen
geeignet wäre, Landräubereien und Landschachereien endgültig in die
Geschichtsbücher zu verbannen.
Wie die empfohlene Geldreform kein Zinsverbot erfordert,
würde die empfohlene Bodenreform keine Enteignungen erfordern. In beiden Fällen
würde sich der angestrebte Effekt, nämlich die Verhinderung von Spekulation,
wie nebenbei einstellen.
Empfohlen wird eine nach und nach durchzuführende Umwandlung
der privaten Bodeneigentumsrechte in private Bodennutzungsrechte. Boden kann
dann nur noch an einen öffentlichen Boden-Fonds verkauft werden, der dann keine
privaten Eigentumsrechte mehr, sondern nur noch Nutzungs-rechte in Form von
Pacht und Erbbaurecht vergibt. Dafür ist eine Bodennutzungsgebühr zu bezahlen,
deren Höhe sich aus Angebot und Nachfrage ergibt. Gebäude sind und bleiben
Eigentum. Die Ergebnisse wären unter anderem mehr verfügbarer Boden, der Abbau
von Spekulationsruinen und bezahlbares Wohnen auch in Städten, so dass die
teure und unwirtschaftliche Zersiedelung von Landgebieten reduziert würde.
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Boden, Wasser, Luft und mehr
Boden, Wasser, Luft und Sonnenlicht sind Menschenrechte. Einige
Menschen auf dieser Welt sind anderer Ansicht. Auf dem „Weltwasserforum 2000“
in Den Haag wurde festgelegt, dass Wasser nicht länger ein Menschenrecht,
sondern eine Handelsware ist. Das war Wasser auf die Mühlen von GATS (General
Agreement on Trade in Services). Mit diesem „Liberalisierungsabkommen“ im
Rahmen der Welthandelsorganisation WTO wird die vollständige Privatisierung des
weltweiten Dienstleistungsmarktes betrieben. Dazu gehört auch die
Wasserversorgung. Und längst ist auch die Luft nicht mehr tabu: Das Protokoll
von Kyoto 1997 erlaubt den Handel mit „Emissionsrechten.“ Ganz legal neoliberal.
Wir wissen heute, dass kriminelles Verhalten ein
gesellschaftliches Produkt ist. Würden wir nur einen Teil des Geldes, das für
die oft aussichtslose „Bekämpfung“ der Folgen ausgegeben wird, für die Behebung
der Ursachen verwenden, könnten wir mit durchgreifenden Verbesserungen rechnen.
Eine Gesellschaft, die sich dieser Aufgabe nicht stellt, verspielt ihre Chancen
und verliert ihre Zukunft.